Der Bauherrenberater Torsten Matthäus stellt Mängel fest.
Gebündelte Kabel bedeuten eine Schwächung des Estrichs und somit eine zusätzliche Rissgefahr!
Der Bauherrenberater Torsten Matthäus wesit auf das Negativgefälle der Dachrinne hin. Dieser Mangel ist optisch nicht hinnehmbar.
Negativgefälle der Dachrinne und optisch nicht hinnehmbar
Zerstörte Trockenbauplatten im Treppenauge!
Statisch falsche Abfangung - die Stütze steht ca. 1,0 m neben der Ecke mit der größten Last!
Mangelhafte Befestigung des Fensters!
Statisch falsch unterbroche Fußpunktbefestigung.

Meine Beraterpraxis

Bauvorhaben der Familie B. bei Rostock

Bauherrenberater: Dipl.-Ing. Torsten Matthäus, Rostock

Familie B. aus Bargeshagen wollte sich ihren Wunsch nach einem Bungalow mit ausgebautem Dach und hohem Energiestandard erfüllen. Der Baubeginn lief harmonisch an. Nach der Fertigstellung des Rohbaus stellten sich zunehmend Verzögerungen und Mängel ein, welche aus Sicht der Bauherren teilweise erkannt und deren Abstellung eingefordert wurde. Die Bauherren sahen sich auf Grund der beklagenswerten Kommunikation zwischen dem Bauträger und Ihnen hart geprüft, der Bauleiter hatte wenig Zeit für seine „Kunden“.

Nach mehrfachen erfolglosen Versuchen wieder Schwung in den Bauablauf zu bringen, wendeten Sie sich an den Bauherren-Schutzbund mit der Bitte um Hilfe. 

Mit der ersten Baubegehung durch den Bauherrenberater wurden bis zu 40 Mängel am Bauvorhaben festgestellt. Durch die sach- und fachkundige Dokumentation und Anzeige mit Fristsetzung zur Beseitigung der vorgefundenen Mängel, wurde eine neue Qualität in dem Verhältnis zwischen Bauträger und Bauherr erreicht.

Viele der Mängel wurden zeitlich verzögert anerkannt bzw. erst nach der Aufforderung und Androhung von Schadenersatz beseitigt. Die weitere baubegleitende Qualitätskontrolle war ein stetiges Kämpfen der Bauherren mit dem Bauträger um vereinbarte Qualitäten und Fristen mit fachkundiger Begleitung. Im weiteren Bauverlauf sind dann die Mängel Schritt für Schritt beseitigt worden, wobei das intensive Nachhaken durch den Bauherrenberater dringend erforderlich war. Selbst bei der Abnahme wurden die Bauherren durch den Bauleiter des Bauträgers nicht als Kunden sondern vielmehr als geduldeten Bittsteller behandelt. Mit der Teilnahme eines Sachverständigen (Bauherrenberater) wurden alle noch vorhandenen Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten und nicht zerredet oder als unwichtig abgetan.

Im Ergebnis wurden nicht nur die Mängel erkannt und entsprechend beseitigt, sondern es wurde auch ein finanzieller Ausgleich für die Bauherren verhandelt.

Ohne die entscheidenden Hinweise und mit Hilfe des Bauherrenberaters gegenüber dem Bauträger, hätten die Bauherren nicht zum vereinbarten Termin einziehen können. Mängel wären nicht erkannt und beseitigt worden bzw. mit erheblichen Mehrkosten für die Bauherren im Nachhinein beseitigt werden müssen.